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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1992/416;Rechtssatz
Der Empfänger des Arbeitslosengeldes ist unabhängig vom Vorliegen eines der drei Tatbestände des § 25 Abs 1 erster Satz AlVG bei Vorliegen eines Falles nach § 25 Abs 1 dritter Satz AlVG zum Rückersatz zu verpflichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080565.X06Im RIS seit
18.10.2001