RS Vwgh 1999/12/22 97/08/0565

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1992/416;

Rechtssatz

Der Empfänger des Arbeitslosengeldes ist unabhängig vom Vorliegen eines der drei Tatbestände des § 25 Abs 1 erster Satz AlVG bei Vorliegen eines Falles nach § 25 Abs 1 dritter Satz AlVG zum Rückersatz zu verpflichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080565.X06

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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