RS Vwgh 1999/12/22 99/04/0133

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/05 90/17/0011 1 (ohne letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "Anlaßfall" im Art 140 Abs 7 B-VG ist das gesamte Verwaltungsverfahren in der konkreten Rechtssache zu verstehen; die Anlaßfallwirkung bezieht sich nicht etwa nur auf das Verhältnis zwischen dem antragstellenden Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof (Hinweis E 10.11.1989, 85/17/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040133.X02

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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