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50/01 GewerbeordnungNorm
ASchG 1972;Rechtssatz
Aufgrund des im § 39 Abs 1 GewO 1994 umschriebenen Verantwortlichkeitsbereiches eines gewerberechtlichen Geschäftsführers ist dieser nicht für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortlich. Es fehlt daher in Ansehung einer Verurteilung bei Ausübung der Tätigkeit eines gewerberechtlichen Geschäftsführers an jeglicher Gelegenheit, zur Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040174.X04Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
26.01.2011