RS Vwgh 1999/12/22 99/04/0174

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972;
GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §26 Abs1;
GewO 1994 §39 Abs1;

Rechtssatz

Aufgrund des im § 39 Abs 1 GewO 1994 umschriebenen Verantwortlichkeitsbereiches eines gewerberechtlichen Geschäftsführers ist dieser nicht für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortlich. Es fehlt daher in Ansehung einer Verurteilung bei Ausübung der Tätigkeit eines gewerberechtlichen Geschäftsführers an jeglicher Gelegenheit, zur Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040174.X04

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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