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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;Rechtssatz
Gemäß § 12 Abs 9 AlVG sind Sonderausgaben zur Gänze den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Durch diese Hinzurechnung soll nämlich die Gleichheit von unselbstständig und selbstständig Erwerbstätigen gewahrt werden (EB RV 282 BlgNR 17.GP, 8), sodass von vornherein eine Zuteilung der Sonderausgaben zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit nicht in Frage kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080565.X04Im RIS seit
18.10.2001