RS Vwgh 1999/12/22 97/08/0565

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;
AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;

Rechtssatz

Gemäß § 12 Abs 9 AlVG sind Sonderausgaben zur Gänze den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Durch diese Hinzurechnung soll nämlich die Gleichheit von unselbstständig und selbstständig Erwerbstätigen gewahrt werden (EB RV 282 BlgNR 17.GP, 8), sodass von vornherein eine Zuteilung der Sonderausgaben zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit nicht in Frage kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080565.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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