RS Vwgh 1999/12/22 99/04/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

L78000 Elektrizität
L78100 Starkstromwege
L82800 Gas
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
EnergiewirtschaftsG 1935 §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/03/18 94/04/0268 2

Stammrechtssatz

Im Verfahren gem § 4 EnergiewirtschaftsG haben auch diejenigen Grundstückseigentümer, auf deren Liegenschaft sich das Vorhaben bezieht, das Recht, Einwendungen gegen die Zulässigkeit dieses Vorhabens zu erheben (Hinweis E 21.5.1959, 1019, 1020/56 ua; anders VfGHSlg 3409/1958). Demjenigen, auf dessen Liegenschaftseigentum sich ein derartiges Projekt bezieht, kommt also das Recht zur Einwendung zu, daß kein öffentliches Interesse daran bestehe, das Projekt nur in der geplanten Art auszuführen (Hinweis E 24.10.1963, 1953/62, 2007-2010/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040133.X04

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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