RS Vwgh 1999/12/22 98/01/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1999
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StGB §43 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass eine Verurteilung zu einer nur bedingten Strafe bloß bei günstiger Prognose des künftigen Verhaltens des Täters zulässig ist, kann nicht geschlossen werden, dass die Staatsbürgerschaftsbehörde bei ihrer eigenen Gefährdungsprognose nicht zu dem Ergebnis gelangen dürfe, das bisherige Verhalten des Einbürgerungswerbers biete nicht ausreichende Gewähr iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 (Hinweis E 29.1.1997, 96/01/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010086.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten