Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass eine Verurteilung zu einer nur bedingten Strafe bloß bei günstiger Prognose des künftigen Verhaltens des Täters zulässig ist, kann nicht geschlossen werden, dass die Staatsbürgerschaftsbehörde bei ihrer eigenen Gefährdungsprognose nicht zu dem Ergebnis gelangen dürfe, das bisherige Verhalten des Einbürgerungswerbers biete nicht ausreichende Gewähr iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 (Hinweis E 29.1.1997, 96/01/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010086.X01Im RIS seit
20.11.2000