Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Soweit die bf Nachbarinnen die Bauplatzeignung des vorliegenden Baugrundstückes und unter Heranziehung des § 5 Abs 1 Z 3 Stmk BauG 1995 die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung auf diesem Grundstück bezweifeln, genügt es sie darauf zu verweisen, dass dem Nachbarn in dieser Hinsicht gemäß § 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 kein Nachbarrecht eingeräumt ist (vgl zu Bestimmungen betreffend die Bauplatzeignung in anderen Bauordnungen und dass sie nicht als im Interesse des Nachbarn stehend zu qualifizieren sind die E 17.5.1999, 99/05/0032, und E 23.3.1999, 99/05/0045).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060206.X04Im RIS seit
02.07.2001