RS Vwgh 1999/12/23 99/06/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.1999
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Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §38;
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/26 96/06/0259 4

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ist im von der Baubehörde durchzuführenden Verfahren als Vorfrage zu prüfen, weil Voraussetzung für die angestrebte Ausnahmebewilligung nicht nur eine tatsächlich vorhandene, sondern auch wasserrechtlich zulässige schadlose Entsorgung ist (Hinweis E 16.12.1994, 93/07/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999060176.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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