RS Vwgh 2000/1/18 98/18/0066

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §127;
StGB §128 Abs1 Z4;

Rechtssatz

In Anbetracht der in der wiederholten Begehung von strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen gelegenen erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gelangte die Beh zutreffend zu dem Ergebnis, dass im vorliegenden Fall die in § 36 Abs 1 FrG 1997 umschriebene Annahme gerechtfertigt sei. Daran vermag nichts zu ändern, dass der Fremde - seinen Behauptungen zufolge - die von ihm eingestandene Tat zutiefst bereut, sich zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet und dem Geschädigten bereits erhebliche Kosten ersetzt habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998180066.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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