RS Vwgh 2000/1/19 98/01/0468

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §68 Abs1;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft bietet nicht Raum, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren neu aufzurollen. Da die Erhebung einer Berufung gegen ein Straferkenntnis der BPolDion weder kostenpflichtig ist noch das Einschreiten eines berufsmäßigen Parteienvertreters erfordert, geht das Argument, es wurde "aus Geldmangel" kein Rechtsmittel eingelegt, ins Leere.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998010468.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten