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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0019Rechtssatz
Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93/15/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150015.X02Im RIS seit
03.04.2001