RS Vwgh 2000/1/20 99/06/0113

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Veröffentlicht am 20.01.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §74 Abs1;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §27 Abs1;
VwGG §27;
VwGG §42 Abs4;
VwGG §62 Abs2;

Rechtssatz

Ist eine Äusserung in einem Schriftsatz dem Vorstellungsverfahren zuzuordnen, welches der Verwaltungsgerichtshof an Stelle der belangten Behörde durchzuführen hatte, gilt diesbezüglich § 74 Abs 1 AVG, wonach jeder Beteiligte die ihm im Verwaltungsverfahren erwachsenden Kosten selbst zu tragen hat (Hinweis E 27.6.1990, 90/18/0010).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999060113.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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