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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §50 Abs7;Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 4.10.1996, 96/02/0076) ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen", der sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen" bezieht, umfassend zu verstehen. Es bestehen daher keine Bedenken, auch den vorliegenden Antrag auf Rückzahlung einer auf Grund einer Organstrafverfügung bezahlten Geldstrafe hierunter zu verstehen (Hinweis E VfGH 6.10.1997, G 1393/95-10 und Folgezahlen = VfSlg 14957/1997).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996170416.X01Im RIS seit
11.07.2001