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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung einer Versicherungspflicht mangels InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Gem. §194 GSVG gelten mit bestimmten Modifizierungen hinsichtlich des Verfahrens zur Durchführung des GSVG die Bestimmungen des Siebenten Teiles des ASVG.
Entgegen der Rechtsanschauung der belangten Behörde ist auch ein Bescheid, der darüber abspricht, ob eine Tätigkeit versicherungspflichtig ist, eine Entscheidung über die "Versicherungspflicht" gem. §415 Abs1 ASVG, weshalb die Berufung an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen zulässig gewesen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, Instanzenzug, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B989.1999Dokumentnummer
JFR_09999386_99B00989_01