RS Vwgh 2000/1/25 94/14/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Rechtssatz

Die Abgabenerhebung darf nicht auf Grundlagen gestützt werden, welche dem Abgabepflichtigen unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht nicht zur Einsichtnahme offen stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994140034.X03

Im RIS seit

11.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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