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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenerhebung darf nicht auf Grundlagen gestützt werden, welche dem Abgabepflichtigen unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht nicht zur Einsichtnahme offen stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994140034.X03Im RIS seit
11.05.2001