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L82000 BauordnungNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 2000/01/25 98/05/0175 2Stammrechtssatz
Betrifft ein baupolizeilicher Auftrag im Rahmen einer im Vollstreckungsverfahren angeordneten und durchgeführten Ersatzvornahme den Eigentümer der Gegenstände, steht ihm, sofern er keine Parteistellung im Titelverfahren hatte, die Möglichkeit einer Klage nach § 37 EO zu (Hinweis E 20.6.1995, 93/05/0029, E 2.6.1995, 95/06/106, ua). Die Ersatzvornahme-Maßnahme ist nicht eine solche in Ausübung unmittelbarer Befehlsgewalt und Zwangsgewalt.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998050223.X02Im RIS seit
03.05.2001