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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Unter dem rechtmäßigen Zustand gemäß § 61 Abs 5 OÖ BauO 1976 ist - so wie beim Begriff maßgebliche Rechtslage im § 61 Abs 1 OÖ BauO 1976 - jener Zustand zu verstehen, der im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages, hier also im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides gilt.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996050019.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009