RS Vwgh 2000/1/25 96/05/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauO OÖ 1976 §61 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter dem rechtmäßigen Zustand gemäß § 61 Abs 5 OÖ BauO 1976 ist - so wie beim Begriff maßgebliche Rechtslage im § 61 Abs 1 OÖ BauO 1976 - jener Zustand zu verstehen, der im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages, hier also im Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides gilt.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996050019.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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