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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Selbstverständlich kann die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 61 Abs 5 OÖ BauO 1976 häufig nur durch Beseitigung der baulichen Anlage erreicht werden; die Formulierung des Herstellungsauftrages muss aber stets dahin lauten, dass der gesetzmäßige Zustand herzustellen ist.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996050019.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009