RS Vwgh 2000/1/25 96/05/0019

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauO OÖ 1976 §61 Abs5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Selbstverständlich kann die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 61 Abs 5 OÖ BauO 1976 häufig nur durch Beseitigung der baulichen Anlage erreicht werden; die Formulierung des Herstellungsauftrages muss aber stets dahin lauten, dass der gesetzmäßige Zustand herzustellen ist.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996050019.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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