Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/12/0120 E 26. Jänner 2000 98/12/0121 E 26. Jänner 2000 98/12/0123 E 26. Jänner 2000Rechtssatz
Die Betrauung eines Werkstättenleiters mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bedeutet keine gleichsam konstitutive Schaffung derartiger WERKSTÄTTEN im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 29.Juni 1973 über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl Nr 346; auf die allfällige interne Bezeichnung solcher Räume oder Raumgruppen kommt es nicht entscheidend an (hier: dass sich an seinem Aufgabenbereich etwas geändert hätte, sagt der bf Werkstättenleiter nicht). Eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Rechtsfolgen dieser Verwendung in Bezug auf die Einrechnung von Nebenleistungen stellt keine qualifizierte Verwendungsänderung im Sinne des § 40 Abs 2 BDG 1979 dar, die nur mit Bescheid verfügt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120125.X02Im RIS seit
11.07.2001