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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Um eine Nachvollziehbarkeit des vom Verkehrsunternehmen iSd § 4 Abs 1 Z 5 lit b KflG, BGBl 1952/84, in seinem Verkehrsbereich erwarteten Einnahmenausfall durch die Erteilung einer neuen Kraftfahrlinienkonzession zu gewährleisten, ist es erforderlich, die von diesem Verkehrsunternehmen stammenden Angaben betreffend die Höhe der Gesamteinnahmen bzw den befürchteten Einnahmenausfall auf die vom Antrag auf Erteilung einer Konzession berührte Anzahl von Fahrgästen zurückführbar darzustellen und die Umstände aufzuzeigen, auf die sich die Annahme des prozentuell angegebenen Einnahmenentfalls stützt.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995030145.X01Im RIS seit
20.11.2000