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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/12/22 96/08/0252 1Stammrechtssatz
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, daß dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080289.X01Im RIS seit
18.10.2001