Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 10 AlVG sind in Bezug auf jede dem Arbeitslosen zugewiesene Beschäftigung zu prüfen. Werden dem Arbeitslosen zwei offene Stellen vermittelt, so ist im Falle des Nichtzustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses in Bezug auf jede der angebotenen Stellen zu prüfen, ob dies auf ein gemäß § 10 Abs 1 AlVG verpöntes Verhalten des Arbeitslosen zurückzuführen ist. Der Umstand, dass in einem Fall das Beschäftigungsverhältnis auf Grund des Verhaltens des potenziellen Arbeitgebers nicht zu Stande gekommen ist, verhindert daher nicht die Prüfung, ob der Arbeitslose das Zustandekommen des anderen ihm vermittelten Beschäftigungsverhältnisses vereitelt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999080137.X01Im RIS seit
18.10.2001