RS Vwgh 2000/1/26 94/08/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
72/01 Hochschulorganisation
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2 Abs1;
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2 Abs2 lita;
ASVG §4 Abs2;
EStG 1988 §25;
UOG 1975 §38 Abs1 litc;
UOG 1975 §4 Abs1;
UOG 1975 §43;

Rechtssatz

Im Rahmen des ASVG ist die Möglichkeit einer Mehrfachversicherung vorgesehen. Ob die Tätigkeit eines remunerierten Lehrauftrages an der Universität nur den Charakter eines sekundären Erwerbes hat (hier: Der Bf steht neben seiner Tätigkeit an der Universität in einem ASVG-pflichtigen Dienstverhältnis zur Kammer für Arbeiter und Angestellte), ist nicht entscheidend. Ebenso ist sozialversicherungsrechtlich nicht relevant, dass seine an der Universität erzielten Einkünfte abgabenrechtlich nicht als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gewertet werden. Der Begriff der Versicherungspflicht einer Beschäftigung weist nämlich andere Merkmale auf als etwa der Begriff der Unselbständigkeit aus dem Bereich des Steuerrechts.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994080139.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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