RS Vwgh 2000/1/26 98/08/0355

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2000
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Rechtssatz

Eine private Mitfahrgelegenheit vermag die Zumutbarkeit einer Beschäftigungsstelle schon deswegen nicht zu begründen, weil sie von einer diesbezüglichen ständigen Bereitschaft des oder der Arbeitskollegen abhängt, aber auch dann nicht ständig verfügbar ist (vgl Urlaubsfälle und Krankheitsfälle; ausführliche Erläuterungen zur Prüfung der Erreichbarkeit des angebotenen Beschäftigungsortes; Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080355.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten