RS Vwgh 2000/1/26 98/08/0004

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Geht die Behörde einerseits davon aus, dass der Arbeitslose die ihm vermittelte Stelle deswegen nicht angetreten habe, weil er selbst ein Lokal aufmachen wolle und daher nur bis dahin arbeiten könne, und andererseits davon, dass er den für ihn vereinbarten Vorstellungstermin nicht eingehalten habe, unterliegt es keinem Zweifel, dass der Arbeitslose bei Zutreffen einer der von der Behörde angenommenen Sachverhaltsvarianten den Tatbestand der Vereitelung verwirklicht hätte (Hinweise E 20.12.1994, 93/08/0129, E 27.2.1996, 95/08/0080, und E 8.4.1997, 94/08/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080004.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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