RS Vwgh 2000/1/26 98/08/0289

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Arbeitslose telefonisch nicht und sonst nur schwer (dh nicht jederzeit) erreichbar ist, beeinträchtigt nicht die Arbeitswilligkeit; es steht der Behörde aber frei, diese Umstände bei Beurteilung der Verfügbarkeit iSd § 7 Abs 3 Z 1 AlVG zu berücksichtigen (Hinweis E 22.1998, 97/08/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080289.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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