RS Vwgh 2000/1/26 98/08/0306

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2000
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/16 96/08/0308 3

Stammrechtssatz

Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080306.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten