RS Vwgh 2000/1/26 99/08/0137

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Eine Wegstrecke innerhalb eines Wohnortes von rund 1,8 km kann auch in den Abendstunden nach 21.30 Uhr zu Fuß von der Arbeitslosen zurückgelegt werden (hier: Die Arbeitslose hat keine konkreten Umstände vorgetragen, die eine Gefährdung der Gesundheit oder Sittlichkeit der Arbeitslosen mit sich bringen könnten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999080137.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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