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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1994/01/19 93/12/0092 10(hier: Der durch Vorerhebungen verdichtete Verdacht derUrkundenfälschung ohne Darlegung des konkreten Zusammenhangesdieses Deliktes mit der vom Beamten ausgeübten Nebenbeschäftigung -Geschäftsvermittlung durch einen Gendarmeriebeamten - allein genügtnicht).Stammrechtssatz
Sowohl die Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete als auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit stellen ein wesentlichens dienstliches Interesse iSd § 56 Abs 2 BDG 1979 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120095.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009