RS Vwgh 2000/1/26 98/08/0289

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Veröffentlicht am 26.01.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Befürchtungen der Behörde, Ermittlungsschritte könnten erfolglos verlaufen, gestatten es nicht, Behauptungen der Partei als unglaubwürdig darzustellen und von einem gegenteiligen, durch nichts belegten, sondern auf bloßer Mutmaßung beruhenden Sachverhalt auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080289.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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