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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Befürchtungen der Behörde, Ermittlungsschritte könnten erfolglos verlaufen, gestatten es nicht, Behauptungen der Partei als unglaubwürdig darzustellen und von einem gegenteiligen, durch nichts belegten, sondern auf bloßer Mutmaßung beruhenden Sachverhalt auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080289.X03Im RIS seit
18.10.2001