RS Vwgh 2000/1/27 99/21/0093

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Veröffentlicht am 27.01.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG handelt es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes, die der Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund des § 63 Abs 1 VwGG dient, nicht aber um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999210093.X03

Im RIS seit

31.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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