RS Vwgh 2000/1/27 98/16/0244

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Veröffentlicht am 27.01.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §896;
BAO §6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0245 98/16/0246 98/16/0247 98/16/0252 98/16/0249 98/16/0250 98/16/0251 98/16/0248

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 896 ABGB über den Regress unter den Gesamtschuldnern kann keineswegs eine Verpflichtung der Beh abgeleitet werden, eine Abgabenforderung gegenüber den einzelnen Gesamtschuldnern nur zu gleichen Teilen vorzuschreiben, entspricht es doch gerade dem Wesen der Gesamtschuld, dass jeder der Schuldner für die gesamte Schuld einzustehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998160244.X02

Im RIS seit

26.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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