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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die objektive Ertragsfähigkeit einer Betätigung ist ein Sachverhaltselement. Die Abgabenbehörde hat diese unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens in freier Beweiswürdigung zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150173.X04Im RIS seit
20.11.2000