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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/07/27 99/14/0136 2Stammrechtssatz
Wie der VwGH in den Erkenntnissen vom 26.11.1996, 96/14/0028 und vom 20.11.1996, 96/15/0094, ausgesprochen hat, ist ein gegen Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 sprechendes Unternehmerwagnis nur dann gegeben, wenn es sich auf die Eigenschaft als Geschäftsführer bezieht. Es kommt nicht auf ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft an. Daher weist weder die Haftung für Bankkredite der Gesellschaft noch der Vergleich des Alleingesellschafter-Geschäftsführers mit einem Einzelunternehmer auf das Unternehmerwagnis des Geschäftsführers hin (Hinweis E 26.11.1996, 96/14/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150200.X03Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013