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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litbLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen VfGH und VwGH mangels Vorliegen eines Kompetenzkonfliktes bei Abweisung und Abtretung einer - gegen die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle an die Mitbewerberin gerichteten - Beschwerde durch den VfGH bzw Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation durch den VwGHRechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat über die vom Antragsteller an ihn gerichtete Beschwerde mit Erkenntnis VfSlg. 14.370/1995 eine Sachentscheidung gefällt und damit seine Kompetenz als gegeben angenommen. Da jedenfalls ein Gerichtshof des öffentlichen Rechts dadurch, dass er eine Entscheidung in der Sache getroffen hat, seine Zuständigkeit wahrgenommen hat, ist ein - vom Verfassungsgerichtshof zu entscheidender - verneinender Kompetenzkonflikt nicht gegeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Lehrer, VfGH / KompetenzkonfliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:KI15.1999Dokumentnummer
JFR_09999381_99K0I015_01