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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Liebhabereiproblematik kann oftmals erst nach Ablauf eines Beobachtungszeitraumes beurteilt werden, ob bzw in welcher Höhe der Abgabenanspruch in den in § 4 BAO angeführten Zeitpunkten tatsächlich entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150173.X05Im RIS seit
20.11.2000