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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Zusammenhalt des § 36 Abs 2 Z 1 FrG 1997 mit der Bestimmung des § 36 Abs 1 legcit ist zu schließen, dass im Fall der Begehung und Verurteilung wegen einer derart schwer wiegenden Straftat wie einer versuchten Vergewaltigung die im § 36 Abs 1 FrG 1997 normierte Gefährlichkeitsprognose auch dann getroffen werden kann, wenn es sich um eine erstmalige Straftat des Fremden handelt. Ob spezialpräventive Überlegungen für die Entscheidung des Gerichts betreffend die bedingte Strafnachsicht maßgeblich waren, ist für die Frage der zukünftigen Gefährlichkeit des Fremden nicht von Bedeutung, weil es sich bei einem Aufenthaltsverbot nicht um eine Strafe, sondern um eine fremdenpolizeiliche Maßnahme handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999210093.X02Im RIS seit
31.05.2001