Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Die Beh durfte den Fixbezug des Gesellschafter-Geschäftsführers als wesentlichen Umstand gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos werten. Zusätzlich konnte sie auf den Anspruch auf Auslagenersatz Bedacht nehmen. Insb im Hinblick auf das Fehlen des Unternehmerwagnisses kann der Beh nicht entgegengetreten werden, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Einkünfte des Geschäftsführers als solche nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 angesehen hat (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0226)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150200.X01Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013