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L70709 Theater Veranstaltung WienNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/02/0438 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/02/0436 E 30. Juni 2000Rechtssatz
§ 18 Abs 4 Wr VeranstaltungsG bildet die gesetzliche Grundlage für die auch nachträgliche (also auch nach Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides, mit dem eine Theaterkonzession verliehen wurde) Erteilung von Aufträgen zur Wahrung der in § 18 Abs 3 Wr VeranstaltungsG angeführten öffentlichen Interessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998020437.X01Im RIS seit
26.11.2001