RS Vwgh 2000/1/28 98/02/0437

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Veröffentlicht am 28.01.2000
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Index

L70709 Theater Veranstaltung Wien
L70719 Spielapparate Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VeranstaltungsG Wr 1971 §18 Abs3;
VeranstaltungsG Wr 1971 §18 Abs4;
VeranstaltungsG Wr 1971 §18 Abs5;
VeranstaltungsG Wr 1971 §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/02/0438 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/02/0436 E 30. Juni 2000

Rechtssatz

§ 18 Abs 4 Wr VeranstaltungsG bildet die gesetzliche Grundlage für die auch nachträgliche (also auch nach Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides, mit dem eine Theaterkonzession verliehen wurde) Erteilung von Aufträgen zur Wahrung der in § 18 Abs 3 Wr VeranstaltungsG angeführten öffentlichen Interessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020437.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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