RS Vwgh 2000/1/31 98/10/0084

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Veröffentlicht am 31.01.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1 Z2;
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
AVG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/10/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/02/15 98/10/0356 2 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Ein Mitspracherecht im Verfahren über den Konzessionsantrag steht einem anderen Bewerber um eine Apothekenkonzession, dessen Ansuchen sich im Hinblick auf die Bedarfslage mit dem erstgenannten Antrag ausschließt, nur in Ansehung der gesetzlichen Auswahlkriterien zu. In seinen aus dem Apothekengesetz erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten ist der zuerst genannte Bewerber durch den angefochtenen Bescheid daher nur verletzt, wenn die belangte Behörde die Auswahl zwischen ihm und dem anderen Bewerber entgegen den dafür maßgebenden Kriterien getroffen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100084.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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