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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §51 Abs3;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin, weil sie sich als übergangene Partei betrachtete, die Zustellung des Bescheides (hier: Apothekenkonzessionsbescheides) begehrt. Sie hatte einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wurde oder dass dann, wenn die belangte Behörde der Meinung war, der Beschwerdeführerin komme in dem betreffenden Verfahren zur Erteilung einer Apothekenkonzession keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wurde, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kam (Hinweis E 25.April 1996, 95/07/0216).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999100202.X03Im RIS seit
12.07.2001