Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §48 Abs2;Rechtssatz
Durch die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs gemäß § 48 Abs 2 ApG wird das Recht erworben, als Partei am Apothekenkonzessionsverfahren teilzunehmen (Hinweis E vom 15. September 1997, 97/10/0112). Nur jenen Inhabern öffentlicher Apotheken, die rechtzeitig Einspruch erhoben haben, kommt im Verfahren zur Erteilung einer Konzession für eine neue öffentliche Apotheke Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999100202.X05Im RIS seit
12.07.2001