RS Vwgh 2000/2/3 96/07/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ZVR 5/2010, 155-158;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1929/77 E 12. September 1978 VwSlg 9627 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Auch ein nach Ablauf der Berufungsfrist zur zulässigen Berufung ergänzendes Vorbringen ist von der Berufungsbehörde zu berücksichtigen; ein Neuerungsverbot dieser Art ist dem AVG fremd.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996070225.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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