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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §7 Abs1;Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 14 Abs 2 FrG 1997 für eine ausnahmsweise Antragstellung im Inland zu Erteilung eines Einreisetitels oder Aufenthaltstitels sind im Falle von Fremden, die nur über eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung im Bundesgebiet nach asylrechtlichen Vorschriften verfügen, nicht gegeben (Hinweis E 4.2.2000, 98/19/0317).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999190231.X02Im RIS seit
12.06.2001