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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Gesetzessystematische Erwägungen führen zum Ergebnis, dass der Gesetzgeber im Fall der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen zu jeglichem Aufenthaltszweck gemäß § 19 Abs 3 und gemäß § 23 Abs 2 FrG 1997 bewusst die Vorlage einer ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bewilligung als Voraussetzung statuieren wollte, während er in den Fällen des § 21 Abs 4 FrG 1997 und des § 113 Abs 5 FrG 1997 nach Absolvierung der dort umschriebenen Wartezeiten bewusst auf die Vorlage einer solchen Bewilligung verzichten wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998190223.X07Im RIS seit
20.11.2000