RS Vwgh 2000/2/16 95/15/0050

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Veröffentlicht am 16.02.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Dass die Abgabenbehörde bei einer Schätzung auch ihre Erfahrungen mit anderen Abgabepflichtigen einbringt, begründet keine Rechtswidrigkeit, zumal die Abgabenbehörden gem § 114 BAO darauf zu achten haben, dass alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150050.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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