RS Vwgh 2000/2/16 99/01/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/01/0150 99/01/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/05/12 98/01/0576 2

Stammrechtssatz

Eine Verfolgungsgefahr kann nicht nur aus individuell gegenüber dem Einzelnen gesetzten Verfolgungsmaßnahmen abgeleitet werden, sie kann vielmehr auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (Hinweis E 9.3.1999, 98/01/0370; hier: Ethnischer Albaner aus dem Kosovo).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010149.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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