RS Vwgh 2000/2/16 95/15/0050

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Veröffentlicht am 16.02.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 2000/01/20 95/15/0015 2 (hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93/15/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150050.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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