Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 2000/01/20 95/15/0015 2 (hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach § 184 BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93/15/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150050.X02Im RIS seit
20.11.2000