RS Vwgh 2000/2/16 95/15/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §294 Abs1 litb;

Rechtssatz

Bot der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde ein unrichtiges Bild von seinen Vermögensverhältnissen, kann die Beurteilung, dass im widerrufenen Nachsichtsbescheid wesentliche Umstände auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben des Abgabepflichtigen zu Unrecht angenommen worden seien, nicht als rechtswidrig erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150054.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten