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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Bot der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde ein unrichtiges Bild von seinen Vermögensverhältnissen, kann die Beurteilung, dass im widerrufenen Nachsichtsbescheid wesentliche Umstände auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben des Abgabepflichtigen zu Unrecht angenommen worden seien, nicht als rechtswidrig erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150054.X01Im RIS seit
11.07.2001