RS Vwgh 2000/2/16 95/15/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2000
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Das in § 20 Abs 1 Z 2 (und Z 3) EStG 1988 verankerte Abzugsverbot umfasst auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die der Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Abgabepflichtigen dienen (Hinweis E 15.7.1998, 93/13/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150034.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten